Art. 1 |
Förderung des Clublebens an den Veranstaltungen und den Clubstämmen. |
Art. 2 |
Teilnahmeberechtigt sind alle Aktivmitglieder des OLD MG Club. |
Art. 3 |
Zugelassen bei den Ausfahrten sind nur Fahrzeuge der Marke MG bis Jahrgang 1979. |
Art. 4 |
Zur Meisterschaft zählen alle Veranstaltungen des OLD MC Club inklusive Clubstämme. |
Art. 5 |
Clubstämme: 7 Punkte |
Wettbewerbe: 1. Rang 25 Punkte | |
Für die Organisation eines Anlasses gibt es folgende Punkte: | |
Art. 6 |
Erreichen in der Schlusswertung mehrere Fahrer die gleiche Punktzahl, so entscheidet: |
Art. 7 |
Der Sieger erhält den OLD MG CLUB Wanderpokal für 1 Jahr. |
Art. 8 |
Disqualifiziert wird ein Fahrer, wenn er grob fahrlässig gegen die Verkehrsvorschriften verstösst, oder sich unsportlich verhält. |
Art. 9 |
Jeder Teilnehmer haftet mit seiner eigenen Haftpflichtversicherung. |
Art. 10 |
Mit der Genehmigung dieses Reglements wird das Reglement aus dem Jahre 2015 ausser Kraft gesetzt. |
Dieses Reglement wurde an der 50. Generalversammlung des OLD MG CLUB am 16. November 2019 im Restaurant "Zur Linde" in Oberwil bei Nürensdorf (Stammlokal) genehmigt.
Der Präsident: Martin Ulmer
Der Aktuar: Martin Sigrist
.
Gedrucktes Reglement derJahresmeisterschaft als PDF
.
Anmerkung des Webmaster: Bei Unstimmigkeit des Reglements, gilt immer die gedruckte Version als Verbindlich.