Art. 11
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Organe Die Organe des Clubs sind: a) Die Generalversammlung (GV) b) Der Vorstand c) Die Rechnungsrevisoren
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Art. 12
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Generalversammlung Die GV setzt sich aus den Aktiv- den Passiv- und den Ehrenmitgliedern zusammen. Die ordentliche GV findet alljährlich im November statt. Weitere Versammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes oder auf Antrag von einem Fünftel der Mitglieder einberufen. Die Einladungen zu den Versammlungen haben in der Regel mindestens 10 Tage vor der Versammlung zu erfolgen.
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Art. 13
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Befugnisse Der Generalversammlung obliegen ordentlicher Weise folgende Aufgaben: 1) Genehmigung des Protokolls 2) Entgegennahme und Genehmigung des Jahresberichts 3) Entgegennahme und Genehmigung der Jahresrechnung und des Revisorenbericht 4) Mutationen 5) Wahl des Vorstandes und der Revisoren a) des Vorstandes b) Präsident c) Kassier d) Revisoren 6) Festsetzung des Jahresbeitrages und des Budgets 7) Festlegung des Jahresprogramms 8) a) Beschlussfassung über grundsätzliche Fragen aus dem Bereich des Clubs b) Anträge der Mitglieder 9) a) Änderung und Revision der Statuten und Reglemente b) Auflösung des Clubs 10) Verschiedenes
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Art. 14
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Anträge Mitgliederanträge sind bis spätestens 1. Oktober des laufenden Geschäftsjahres schriftlich an den Vorstand einzureichen.
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Art. 15
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Beschlussfassung Bei Abstimmungen und Wahlen entscheidet das relative Mehr der Stimmen. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid. Die Abstimmungen und Wahlen werden offen durchgeführt, wenn nicht geheime Abstimmungen verlangt werden.
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Art. 16
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Vorstand Der Vorstand wird durch die GV für ein Amtsjahr gewählt. Im Vorjahr gewählte Vorstandsmitglieder dürfen wieder gewählt werden. Es darf nicht der ganze Vorstand gesamthaft erneuert werden.
a) Der Präsident Er leitet die Vorstandssitzung und Versammlungen, trifft die im Interesse des Clubs notwendig erscheinenden Anordnungen und vertritt den Club nach aussen.
b) Der Vizepräsident. Er unterstützt den Präsidenten, besorgt die Mitgliederwerbung und führt das Mitgliederverzeichnis.
c) Der Kassier Er verwaltet das Vermögen, erledigt den Beitragsbezug und erstellt das Budget und die Jahresrechnung.
d) Der Aktuar Er führt das Protokoll über Sitzungen des Vorstandes und der GV. Er verwaltet die Akten.
e) Der Programm-Chef Er betreibt die Koordinationsstelle für Veranstaltungen und erstellt das Jahresprogramm.
Die GV wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren und ein Ersatz. Revisoren
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Art. 17
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Unterschrift Der Präsident führt in Rechtsgeschäften mit Aktuar oder Kassier die Unterschrift für den Club.
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Art. 18
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Haftung Für Verbindlichkeiten des Clubs haftet nur das Clubvermögen.
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Art. 19
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Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr läuft vom 1. November bis 31. Oktober. Jahresbericht und Jahresrechnung sind jährlich per 31. Oktober zu erstellen.
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